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Einbürgerungsboom in Neustadt: Anträge innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt

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AfD Fraktion fordert kritische Debatte über die Entwicklung der Einbürgerungen und den Stellenwert der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der AfD Fraktion Neustadt an der Weinstraße zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung: Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist innerhalb weniger Jahre massiv gestiegen.

Im Jahr 2023 wurden in Neustadt 150 Einbürgerungsanträge gestellt. 2024 waren es bereits 273, im Jahr 2025 sogar 326. Damit hat sich die Zahl der Anträge innerhalb von nur zwei Jahren mehr als verdoppelt. Allein bis zum 30. Juni 2026 gingen weitere 188 Anträge ein.

Auch bei den tatsächlich erfolgten Einbürgerungen zeigt sich eine deutliche Entwicklung. Im Jahr 2023 wurden 137 Personen eingebürgert, 2024 waren es 125 und 2025 bereits 200 Personen. Bis Ende Juni 2026 kamen weitere 112 Einbürgerungen hinzu.

Besonders auffällig ist der Blick auf die Herkunftsländer. Syrien steht seit Jahren mit deutlichem Abstand an der Spitze. Im Jahr 2023 wurden 72 syrische Staatsangehörige eingebürgert, 2024 waren es 46 und 2025 insgesamt 76. Auch im ersten Halbjahr 2026 liegt Syrien mit 17 Einbürgerungen erneut auf Platz eins.

Noch deutlicher wird die Entwicklung beim Verhältnis zwischen EU Bürgern und Drittstaatsangehörigen. Von den 200 Einbürgerungen im Jahr 2025 entfielen 170 auf Drittstaatsangehörige und lediglich 30 auf EU Bürger. Damit machten Drittstaatsangehörige 85 Prozent der Einbürgerungen aus. Im ersten Halbjahr 2026 waren 103 von 112 Eingebürgerten Drittstaatsangehörige, also rund 92 Prozent.

Für die AfD Fraktion wirft diese Entwicklung grundsätzliche politische Fragen auf.

„Der deutsche Pass darf nicht zu einer Formalität werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss am Ende einer dauerhaft gelungenen Integration stehen und darf nicht deren Ersatz sein. Wer dauerhaft Teil unseres Landes werden möchte, von dem dürfen wir ein klares Bekenntnis zu Deutschland, unserer Sprache, unseren Gesetzen und unserer Gesellschaft erwarten.“

Bemerkenswert ist außerdem der erhebliche Bearbeitungsbestand bei der Stadtverwaltung. Zum Stichtag 31. Juli 2026 waren 493 Einbürgerungsverfahren noch nicht abschließend bearbeitet. Wie sich dieser Bestand in den Jahren zuvor entwickelt hat, kann die Verwaltung nach eigener Auskunft nicht mehr feststellen. Eine rückwirkende Auswertung zu den Stichtagen Ende 2023, 2024 und 2025 sei aufgrund der eingesetzten Fachsoftware nicht möglich.

„493 offene Einbürgerungsverfahren sind keine Randnotiz. Gleichzeitig kann die Verwaltung nicht nachvollziehbar darstellen, wie sich dieser Bestand über mehrere Jahre entwickelt hat. Gerade bei einem politisch und gesellschaftlich so wichtigen Thema brauchen Stadtrat und Öffentlichkeit belastbare und nachvollziehbare Zahlen.“

Die Entwicklung fällt zudem in einen Zeitraum weitreichender Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Mit der Reform von 2024 wurde die reguläre Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt und Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Die damals zusätzlich geschaffene Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde inzwischen wieder abgeschafft. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt grundsätzlich wieder eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren.

Für die AfD Fraktion Neustadt ist deshalb klar:

„Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mehr als ein Verwaltungsakt. Sie beinhaltet Rechte, politische Mitbestimmung und die dauerhafte Zugehörigkeit zu unserem Staat. Deshalb muss Einbürgerung das Ergebnis erfolgreicher und nachhaltiger Integration bleiben.“

Die AfD Fraktion wird die weitere Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Neustadt kritisch begleiten und von der Stadtverwaltung auch künftig Transparenz über Antragszahlen, Herkunft, offene Verfahren und die Entwicklung der Einbürgerungen verlangen.

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