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AFD Anfrage zu Gewalt an Schulen – Herkunft der Täter bleibt im Dunkeln

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Die AfD-Fraktion im Stadtrat Neustadt an der Weinstraße hat am 13. Mai 2025 eine Anfrage zur
aktuellen Lage von Gewalt und Kriminalität an Neustadter Schulen gestellt. Die nun vorliegende
Antwort der Stadtverwaltung vom 01. Juli 2025 offenbart zahlreiche Vorfälle – zugleich aber auch
große Lücken in der Datenerhebung.
145 registrierte Vorfälle – darunter Gewalt, Drogen und Sexualdelikte.
Im Zeitraum seit 2022 wurden laut Polizei insgesamt 145 Straftaten im Umfeld von Schulen in
Neustadt erfasst. Darunter befinden sich:

  • 50 Fälle von Körperverletzung,
  • 35 Diebstähle,
  • 10 Sachbeschädigungen (inkl. Brandstiftung),
  • sowie Bedrohung, Beleidigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sexuelle
    Belästigung und sogar der Besitz von Jugendpornografie.

    Einzelne Schulen, wie die Schubert-Schule oder die Realschule plus, verzeichnen eine auffällig hohe
    Zahl von Delikten im Verhältnis zur Schülerzahl.
  • Herkunft der Täter bleibt unklar
    Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung keinerlei Angaben zur Herkunft
    oder zum Migrationshintergrund der Tatverdächtigen machen konnte – und dies mit
    Zuständigkeitsfragen begründet. Auch eine Unterscheidung zwischen deutschen und nicht-deutschen
    Tatverdächtigen wird nicht vorgenommen.
    Zitat aus der Stellungnahme der Stadt:
    „Nein, siehe ‚Grundsätzliches‘.“
    Das ist aus Sicht der Fraktion unbefriedigend, da eine ehrliche Diskussion über Ursachen von Gewalt
    – insbesondere im schulischen Bereich – nur auf Grundlage transparenter Daten möglich ist.
  • Statistische Aussagekraft fragwürdig
    Zudem wurden Delikte nicht eindeutig den Schulen oder Schülern zugeordnet. Vielmehr erfolgte die
    Zählung „anhand von Adressen“, was laut Stadt bedeutet, dass z. B. Fahrraddiebstähle an einer
    Schule nicht zwingend mit dem Schulbetrieb in Verbindung stehen müssen. Die Aussagekraft der
    Statistik ist dadurch eingeschränkt.

    Was bleibt: Viele Fragen offen
    Die AfD-Fraktion nimmt die Antwort der Stadtverwaltung zur Kenntnis und wird die Informationen
    nun intern auswerten und beraten. Klar ist:
    Viele Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse an Aufklärung, Transparenz und
    Sicherheit an den Schulen unserer Stadt.

Anbei der Schriftwechsel mit der Stadt:

Anfrage: Gewalt und Straftaten an Schulen – Situation in Neustadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,
sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Bericht von ZEIT ONLINE vom 30. April 2025, der sich auf Zahlen des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums stützt, wurden im Jahr 2024 an den Schulen in Rheinland-Pfalz 1.686 Straftaten
registriert. Besonders häufig waren Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, sexuelle Belästigung
sowie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Diese Entwicklung ist
alarmierend und wirft auch für die Stadt Neustadt an der Weinstraße dringende Fragen auf.
(Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-04/30/was-ist-los-an-den-schulen-gewalt-undbelaestigung-nehmen-zu)
Auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 1 Abs. 2 LTranspG) stellt die AfDFraktion im Stadtrat Neustadt folgende Anfrage:

  1. Statistische Erfassung von Straftaten an Schulen in Neustadt
    a. Wie stellt sich die Lage bezüglich Gewalt und Straftaten an Schulen in Neustadt im
    Zeitraum 2022 bis dato dar?
    b. An welchen Schulen in Neustadt wurden in diesem Zeitraum welche konkreten Delikte
    (z. B. Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Sachbeschädigung etc.)
    registriert?
    Wir bitten um eine tabellarische Darstellung nach Schule, Jahr und Deliktart.
    c. In welchem Verhältnis stehen die Fallzahlen zur Gesamtzahl der Schüler an den
    jeweiligen Schulen?
    d. Gibt es Erkenntnisse über Wiederholungstäter (mehrfache Tatbeteiligung durch
    dieselben Personen)? Wenn ja, wie häufig?
  2. Herkunft und Merkmale der Tatverdächtigen
    a. Liegen der Stadt Auswertungen zur Herkunft der Tatverdächtigen vor?
    b. Gibt es eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit (deutsche Staatsbürger /
    nichtdeutsche Staatsangehörige)?
    c. Wird zusätzlich zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert?
    Falls nein, warum nicht?
    2
  3. Digitale Gewalt
    a. Werden auch Vorfälle im Bereich digitaler Gewalt (z. B. Cybermobbing, Verbreitung
    intimer Aufnahmen, Bedrohungen über soziale Medien) erfasst? Wenn ja, in welchem
    Umfang?
  4. Opferperspektive
    a. Werden die Opfer schulischer Gewalt systematisch statistisch erfasst und ausgewertet
    (z. B. nach Anzahl, Geschlecht, Alter oder Rolle – Schüler, Lehrkraft, Schulpersonal)?
    b. Werden Opfer von Gewalt oder Mobbing systematisch betreut oder unterstützt (z. B.
    durch Schulpsychologen, Beratungsangebote)?
  5. Sicherheitslage aus Sicht des Lehrpersonals
    a. Wie schätzt die Stadt die subjektive Sicherheitslage von Lehrern an betroffenen Schulen
    ein?
    b. Gab es in den letzten drei Jahren Meldungen über Fälle, in denen Lehrkräfte bedroht
    oder angegriffen wurden? Wenn ja, an welchen Schulen ereigneten sich diese Vorfälle?
    Bitte mit Angabe von Jahr, Schulart und – sofern möglich – Art des Vorfalls.
    c. Gibt es spezielle Programme oder Unterstützungsangebote zum Schutz und zur Stärkung
    des Lehrpersonals?
  6. Schulische Maßnahmen und Konsequenzen
    a. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in Fällen von Gewalt durch die
    Schulleitungen ergriffen (z. B. Verweise, zeitweilige Suspendierung, Schulwechsel)?
    b. Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen der Schulaufsicht zum Umgang mit gewalttätigen
    Schülerinnen und Schülern?
  7. Prävention, Zusammenarbeit und Maßnahmen
    a. Welche präventiven Maßnahmen wurden bisher durch die Stadt, die Schulen oder
    externe Partner (z. B. Polizei, Jugendamt, Schulsozialarbeit) initiiert oder begleitet?
    b. Gibt es feste Ansprechpartner oder Meldestrukturen in der Verwaltung für Schulen bei
    sicherheitsrelevanten Vorfällen?
    c. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant oder empfiehlt die Stadtverwaltung,
    um die Sicherheit an Neustadter Schulen nachhaltig zu verbessern?
    Wir bitten die Stadtverwaltung, neben einer schriftlichen Beantwortung der Anfrage, deren Inhalte
    auch in der kommenden Stadtratssitzung mündlich zu erläutern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Rössler
    Fraktionsvorsitzender
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Antwort zur ANFRAGE DER AFD-FRAKTION VOM 13.05.2025
GEWALT UND STRAFTATEN AN SCHULEN – SITUATION IN NEUSTADT

Grundsätzliches
Wie bereits Ihrer Anfrage mit dem Verweis auf „Zahlen des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums“ vorangestellt, ist das Führen, Auswerten und Veröffentlichen von Straftatenund Kriminalitätsstatistiken im Zuständigkeitsbereich des Landes, explizit des Innenministeriums mit
seinen nachgeordneten Ämtern (Landeskriminalamt, Landespolizei), des Statistischen Landesamtes
Rheinland-Pfalz bzw. des Landesverfassungsschutzes.
Als kommunale Schulträgerin steht die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße im engen –
qualitativ geleiteten – Austausch mit den Schulleitungen und Gremien an den Schulen in eigener
Trägerschaft sowie anlassbezogen mit den Schulen in freier Trägerschaft (Internationale Schule,
Waldorfschule). Die explizite Aufgabe der kommunalen Schulträgerschaft liegt nicht im Führen von
Gewalt- und Straftatenstatistiken, sondern in der Bereitstellung der bildungsbezogenen
Schulbedarfe (Ausstattung, IT, Betrieb, Gebäudeunterhalt, inhaltsgetriebene Netzwerkpflege
innerhalb der Bildungskommune) und von Schulsozialarbeit als freiwilliger Teil der Jugendarbeit.
Durch die enge Begleitung der Schulgemeinschaften im Eigeninteresse der Stadtverwaltung für den
Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler wird die Schulabteilung und der Fachbereich
Bildung, Kultur und Sport im Rahmen von regelmäßigen Schulbesuchen über grundsätzliche
Entwicklungen im Bereich „Gewalt“ synoptisch durch die Schulleitungen informiert.
Zur Beantwortung der vorliegenden statistischen Anfrage der AfD-Fraktion wurde daher die
zuständige Dienststelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, das Sachgebiet Jugend innerhalb der
Polizeiinspektion Neustadt, eingeschaltet. Dort ist sich bitte auch für etwaige Detailnachfragen
hinzurichten.

2. Wie beurteilst du die Veränderung der Innenstadt in den letzten Jahren?
×
AFD Anfrage zu Gewalt an Schulen - Herkunft der Täter bleibt im Dunkeln
  1. Statistische Erfassung von Straftaten an Schulen in Neustadt
    a. Wie stellt sich die Lage bezüglich Gewalt und Straftaten an Schulen in Neustadt im Zeitraum 2022
    bis dato dar?
    Die zuständige Dienststelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz berichtet, dass sich das
    Gewaltpotential an Neustadter Schulen in der angefragten Zeitspanne seit 2022 nicht verändert hat,
    was jedoch zugenommen habe sei die „Anzeigenbereitschaft“ von Seiten der Lehrer und Schüler.
    Insbesondere Schulleitung zeigen hiernach konsequent alle Straftaten an. Im angefragten Zeitraum
    verzeichnet die Polizeiabfrage 145 Vorgänge (50 x Körperverletzung, 35 x Diebstahl, 10 x
    Sachbeschädigung inkl. Brandstiftung, 10 x Bedrohung und Nötigung, 9 x Beleidigung, 7 x
    Hausfriedensbruch, 7 x Verstöße bzw. Handel mit Cannabisprodukten, 5 x Verstöße gegen das
    Kunsturhebergesetz, 3 x sexuelle Belästigung, 3 x üble Nachrede und Verleumdung, 2 x Störung des
    öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, je 1 x Besitz von Jugendpornographie,
    Erpressung, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Inverkehrbringen von Falschgeldes).
    b. An welchen Schulen in Neustadt wurden in diesem Zeitraum welche konkreten Delikte (z. B.
    Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Sachbeschädigung etc.) registriert?
    Wir bitten um eine tabellarische Darstellung nach Schule, Jahr und Deliktart.
    Siehe Anlage. Zum Hintergrund der Erhebung: Die Polizei erhebt keine Daten nach Schule, die
    Abfrage erfolgt über Anzeigen anhand einer Adresse. Die in den Anlagen aufgeführten Anzeigen seit
    2022 beziehen sich daher auf die Schuladressen und nicht zwangsläufig auf die dort unterrichtete
    Schülerinnen und Schüler. So sagt bspw. die aufgeführte Anzeige eines Fahrraddiebstahls nichts
    darüber aus, ob es sich um ein Fahrrad eines Schülers der Schule handelt oder ob eine Schülerin
    oder ein Schüler als Tatverdächtige in Betracht kommen. Das gilt analog für alle aufgeführten
    Deliktarten.
    c. In welchem Verhältnis stehen die Fallzahlen zur Gesamtzahl der Schüler an den jeweiligen
    Schulen?
    Siehe Anlage.
    d. Gibt es Erkenntnisse über Wiederholungstäter (mehrfache Tatbeteiligung durch dieselben
    Personen)? Wenn ja, wie häufig?
    Hinsichtlich der Wiederholungstäter kann die Polizei keine Angaben machen. Das hat auch mit den
    Löschfristen (bei Vorliegen einer Mitteilung über Strafsachen spätestens 3 Monate nach deren
    Eingang) zu tun. Es wird aus der Erinnerung einer Polizeibeamtin von einem Schüler der SchubertSchule berichtet, welcher immer mal wieder mit unterschiedlichsten Straftaten aufgefallen ist.
    Dieser hat die Schule inzwischen verlassen.
  2. Herkunft und Merkmale der Tatverdächtigen
    a. Liegen der Stadt Auswertungen zur Herkunft der Tatverdächtigen vor?
    Nein, siehe „Grundsätzliches“.
    b. Gibt es eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit (deutsche Staatsbürger / nichtdeutsche
    Staatsangehörige)?
    Siehe 2.a
    c. Wird zusätzlich zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert? Falls nein,
    warum nicht?
    Siehe 2.a
  3. Digitale Gewalt
    Werden auch Vorfälle im Bereich digitaler Gewalt (z. B. Cybermobbing, Verbreitung intimer
    Aufnahmen, Bedrohungen über soziale Medien) erfasst? Wenn ja, in welchem Umfang?
    Laut Auskunft der Polizei werden alle Vorfälle die Straftatbestände enthalten vollumfänglich
    aufgenommen. Das trifft auch auf Straftaten im digitalen Bereich zu. Hier handelt sich meistens um
    Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohungen, Nötigungen und Verstößen gegen das
    Kunsturhebergesetz. Nicht so häufig kommt es zu Erpressungen und Straftaten im Hinsicht auf
    Kinder- und Jugendpornografie.
  4. Opferperspektive
    a. Werden die Opfer schulischer Gewalt systematisch statistisch erfasst und ausgewertet (z. B. nach
    Anzahl, Geschlecht, Alter oder Rolle – Schüler, Lehrkraft, Schulpersonal)?
    Zur Erhebungsmöglichkeit siehe 1.b.
    b. Werden Opfer von Gewalt oder Mobbing systematisch betreut oder unterstützt (z. B. durch
    Schulpsychologen, Beratungsangebote)?
    Grundsätzlich stellt das Land Rheinland-Pfalz hierfür den Schulpsychologischen Dienst zur
    Verfügung. Die Einschaltung erfolgt durch die Schulleitung.
  5. Sicherheitslage aus Sicht des Lehrpersonals
    a. Wie schätzt die Stadt die subjektive Sicherheitslage von Lehrern an betroffenen Schulen ein?
    Die Stadt als Schulträgerin hat keine Meldung von konkreten Vorfällen erlangt. Zur „Meldepflicht“
    ggü. der Schulträgerin siehe „Grundsätzliches“.
    b. Gab es in den letzten drei Jahren Meldungen über Fälle, in denen Lehrkräfte bedroht oder
    angegriffen wurden? Wenn ja, an welchen Schulen ereigneten sich diese Vorfälle? Bitte mit Angabe
    von Jahr, Schulart und – sofern möglich – Art des Vorfalls.
    Nach Rückmeldung der Polizei ist im Bereich der Polizeiinspektion Neustadt kein Fall bekannt,
    indem eine Lehrkraft körperlich angegangen wurde. Was immer häufiger vorkommt sind Bild- und
    Tonaufnahmen von Lehrern, welche anschließend in sozialen Medien verbreitet werden. Diese
    beinhalten laut Polizei häufig auch beleidigende und verleumderische Aussagen.
    c. Gibt es spezielle Programme oder Unterstützungsangebote zum Schutz und zur Stärkung des
    Lehrpersonals?
    Es werden nach Kenntnisstand der Stadt sowohl vom Pädagogischen Landesinstitut als auch seitens
    des Schulpsychologischen Dienstes hierfür Unterstützungsangebote an Lehrerinnen und Lehrer
    unterbreitet.
  6. Schulische Maßnahmen und Konsequenzen
    a. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in Fällen von Gewalt durch die Schulleitungen
    ergriffen (z. B. Verweise, zeitweilige Suspendierung, Schulwechsel)?
    Auch hierzu gibt es keine „Meldepflicht“ seitens Schulleitung an die kommunalen Schulträger. Aus
    synoptischen Berichten in Besprechungen geht aber hervor, dass die Schulleitungen im Rahmen der
    ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
    disziplinarische Maßnahmen durchführen.
    b. Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen der Schulaufsicht zum Umgang mit gewalttätigen
    Schülerinnen und Schülern?
    Da sich diese Frage auf das Binnenverhältnis zwischen Schulaufsicht (ADD) und Landesbeamten
    (Lehrende) bezieht, kann keine Aussage getroffen werden.
  7. Prävention, Zusammenarbeit und Maßnahmen
    a. Welche präventiven Maßnahmen wurden bisher durch die Stadt, die Schulen oder externe Partner
    (z. B. Polizei, Jugendamt, Schulsozialarbeit) initiiert oder begleitet?
    Die Stadt – als Schulträgerin und im Bereich Jugendhilfen – unterhält die Schulsozialarbeit und
    beteiligt sich finanziell an Workshopangeboten externer Partner (Kinderschutzbund, BZgA, u.a.) an
    Schulen. Am 25.6. fand bspw. im Saalbau das „Trau Dich Präventionstheater“ zur Prävention des
    sexuellen Kindesmissbrauchs für die 5. und 6. Klassen der Neustadter Schulen statt. Insgesamt
    waren 680 Schülerinnen und Schüler aus 5 Schulen mit begleitendem Lehrpersonal angemeldet.
    Veranstalter ist das Jugendamt.
    Die Polizei begleitet u.a. jedes Jahr am Käthe-Kollwitz-Gymnasium die Projektwoche
    „Lebenswelten“ der 10. Klassen mit einem Projektangebot „Polizei“. An zwei Tagen werden mit den

    Schülerinnen und Schülern des Projekts Fragen des Alltags aber auch speziell zur Polizei besprochen
    und Themen wie Gewalt, Gruppe, Kommunikation interaktiv erarbeitet.
    Bei Bedarf seitens einer Schule ist „Prävention Im Team (PIT)“ als Präventionsveranstaltung von
    Schule mit der Polizei durchführbar. Aktuell findet diese aufgrund mangelnder ereignisbezogener
    Nachfrage an keiner Schule statt. Jede Schule kann sich jederzeit im akuten Fall bei der Polizei,
    Abteilung Gemeinsames Sachgebiet Jugend, wenden und Probleme, Problemstellungen und Bedarfe
    mitteilen. Zuletzt wurde eine Veranstaltung hierzu an der BBS zum Thema Mobbing durchgeführt.
    Aktuell liegt eine Anfrage der Realschule plus zum selbigem Thema vor. Die Polizei ist auch
    Teilnehmer des Arbeitskreises Jugend und Prävention der Stadt Neustadt: Zusammen mit der
    Suchstelle Nitro und Vertreterinnen und Vertretern von Schulen und anderen sozialen
    Organisationen wird turnusmäßig besprochen, wo und wie die Jugend in Neustadt Bedarf hat.
    Darüber hinaus gibt es Präventionsangebote, welche beim Präventionszentrum des
    Polizeipräsidiums Ludwigshafen angebunden sind.
    b. Gibt es feste Ansprechpartner oder Meldestrukturen in der Verwaltung für Schulen bei
    sicherheitsrelevanten Vorfällen?
    Ja, siehe „Grundsätzliches“. Bei „sicherheitsrelevanten Vorfällen“ ist grundsätzlich die Polizei durch
    die Schulleitung oder deren Stellvertretung einzuschalten.
    c. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant oder empfiehlt die Stadtverwaltung, um die
    Sicherheit an Neustadter Schulen nachhaltig zu verbessern?
    Wie von der Polizei angegeben hat sich die Sicherheit an den Neustadter Schulen in den
    vergangenen Jahren nicht dramatisch verändert. Daher erscheint aus Sicht der Stadtverwaltung der
    eingeschlagene Weg richtig zu sein: Investition in Schulsozialarbeit und weitere
    Präventionsmaßnahmen sowie die ermutigende Unterstützung der Schulleitungen in deren eigenen
    Verantwortungsbereich Gewalt und Straftaten anzuzeigen und pädagogisch aufzuarbeiten

Übersicht schulischer Vorfälle (2022–2025)

SchuleAdresseSchülerzahl (Ø)Vorgänge (3,5 J.)Vorgänge/Schüler/JahrDetailierte Vorfälle (Auszug)
Käthe Kollwitz GymnasiumVillenstraße 192580.00251x Sachbeschädigung, 1x Brandstiftung, 3x Diebstahl Fahrrad, 1x Körperverletzung
Kurfürst Ruprecht GymnasiumLandwehrstraße 22767110.00413x Bedrohung, 2x Hausfriedensbruch, 3x Diebstahl
Leibniz GymnasiumKarolinenstraße 10396160.00182x Diebstahl (schwer), 1x Sachbeschädigung Kfz
Georg von Neumayer Realschule+Landwehrstraße 20506360.020311x Körperverletzung, 1x Erpressung, 3x Diebstahl Fahrrad
Berufsbildende SchuleRobert-Stolz-Straße 302100300.00413x Cannabis-Handel, 2x sexuelle Belästigung, 6x Körperverletzung
Schubert-SchuleWiesenstraße 17160250.04467x Körperverletzung, 4x Diebstahl (3x schwer), 1x sexuelle Belästigung
Eichendorff-SchuleSpitalbachstraße 4538330.00223x Körperverletzung
OstschuleKonrad-Adenauer-Straße 33406110.00777x Körperverletzung, 2x gefährliche Körperverletzung
Heinz-Sielmann-SchuleLudwigstraße 3023540.00481x Bedrohung, 2x Körperverletzung
SchöntalschuleSauterstraße 959420.00601x Diebstahl, 1x Körperverletzung
Hans-Geiger-SchuleHans-Geiger-Straße 2112720.00451x Sachbeschädigung, 1x Körperverletzung
Dr.-Albert-Finck-Schule HambachHorstweg 2119230.00452x Körperverletzung
GS GimmeldingenKirchplatz 57800.0000
Michael-Ende-GS HaardtMandelring 928810.00321x Sachbeschädigung durch Feuer
GS MußbachSchulstraße 1211810.00241x Bedrohung
August-Becker-SchulePestalozzistraße 421120.00272x Körperverletzung
Brüder-Grimm-Schule DiedesfeldKirchwiesenstraße 410900.0000
Grundschule GeinsheimAm Hägfeld 4411000.0000

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