Die AfD-Fraktion im Stadtrat Neustadt an der Weinstraße hat am 13. Mai 2025 eine Anfrage zur
aktuellen Lage von Gewalt und Kriminalität an Neustadter Schulen gestellt. Die nun vorliegende
Antwort der Stadtverwaltung vom 01. Juli 2025 offenbart zahlreiche Vorfälle – zugleich aber auch
große Lücken in der Datenerhebung.
145 registrierte Vorfälle – darunter Gewalt, Drogen und Sexualdelikte.
Im Zeitraum seit 2022 wurden laut Polizei insgesamt 145 Straftaten im Umfeld von Schulen in
Neustadt erfasst. Darunter befinden sich:
- 50 Fälle von Körperverletzung,
- 35 Diebstähle,
- 10 Sachbeschädigungen (inkl. Brandstiftung),
- sowie Bedrohung, Beleidigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sexuelle
Belästigung und sogar der Besitz von Jugendpornografie.
Einzelne Schulen, wie die Schubert-Schule oder die Realschule plus, verzeichnen eine auffällig hohe
Zahl von Delikten im Verhältnis zur Schülerzahl. - Herkunft der Täter bleibt unklar
Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung keinerlei Angaben zur Herkunft
oder zum Migrationshintergrund der Tatverdächtigen machen konnte – und dies mit
Zuständigkeitsfragen begründet. Auch eine Unterscheidung zwischen deutschen und nicht-deutschen
Tatverdächtigen wird nicht vorgenommen.
Zitat aus der Stellungnahme der Stadt:
„Nein, siehe ‚Grundsätzliches‘.“
Das ist aus Sicht der Fraktion unbefriedigend, da eine ehrliche Diskussion über Ursachen von Gewalt
– insbesondere im schulischen Bereich – nur auf Grundlage transparenter Daten möglich ist. - Statistische Aussagekraft fragwürdig
Zudem wurden Delikte nicht eindeutig den Schulen oder Schülern zugeordnet. Vielmehr erfolgte die
Zählung „anhand von Adressen“, was laut Stadt bedeutet, dass z. B. Fahrraddiebstähle an einer
Schule nicht zwingend mit dem Schulbetrieb in Verbindung stehen müssen. Die Aussagekraft der
Statistik ist dadurch eingeschränkt.
Was bleibt: Viele Fragen offen
Die AfD-Fraktion nimmt die Antwort der Stadtverwaltung zur Kenntnis und wird die Informationen
nun intern auswerten und beraten. Klar ist:
Viele Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse an Aufklärung, Transparenz und
Sicherheit an den Schulen unserer Stadt.
Anbei der Schriftwechsel mit der Stadt:
Anfrage: Gewalt und Straftaten an Schulen – Situation in Neustadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,
sehr geehrte Damen und Herren,
laut einem Bericht von ZEIT ONLINE vom 30. April 2025, der sich auf Zahlen des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums stützt, wurden im Jahr 2024 an den Schulen in Rheinland-Pfalz 1.686 Straftaten
registriert. Besonders häufig waren Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, sexuelle Belästigung
sowie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Diese Entwicklung ist
alarmierend und wirft auch für die Stadt Neustadt an der Weinstraße dringende Fragen auf.
(Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-04/30/was-ist-los-an-den-schulen-gewalt-undbelaestigung-nehmen-zu)
Auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 1 Abs. 2 LTranspG) stellt die AfDFraktion im Stadtrat Neustadt folgende Anfrage:
- Statistische Erfassung von Straftaten an Schulen in Neustadt
a. Wie stellt sich die Lage bezüglich Gewalt und Straftaten an Schulen in Neustadt im
Zeitraum 2022 bis dato dar?
b. An welchen Schulen in Neustadt wurden in diesem Zeitraum welche konkreten Delikte
(z. B. Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Sachbeschädigung etc.)
registriert?
Wir bitten um eine tabellarische Darstellung nach Schule, Jahr und Deliktart.
c. In welchem Verhältnis stehen die Fallzahlen zur Gesamtzahl der Schüler an den
jeweiligen Schulen?
d. Gibt es Erkenntnisse über Wiederholungstäter (mehrfache Tatbeteiligung durch
dieselben Personen)? Wenn ja, wie häufig? - Herkunft und Merkmale der Tatverdächtigen
a. Liegen der Stadt Auswertungen zur Herkunft der Tatverdächtigen vor?
b. Gibt es eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit (deutsche Staatsbürger /
nichtdeutsche Staatsangehörige)?
c. Wird zusätzlich zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert?
Falls nein, warum nicht?
2 - Digitale Gewalt
a. Werden auch Vorfälle im Bereich digitaler Gewalt (z. B. Cybermobbing, Verbreitung
intimer Aufnahmen, Bedrohungen über soziale Medien) erfasst? Wenn ja, in welchem
Umfang? - Opferperspektive
a. Werden die Opfer schulischer Gewalt systematisch statistisch erfasst und ausgewertet
(z. B. nach Anzahl, Geschlecht, Alter oder Rolle – Schüler, Lehrkraft, Schulpersonal)?
b. Werden Opfer von Gewalt oder Mobbing systematisch betreut oder unterstützt (z. B.
durch Schulpsychologen, Beratungsangebote)? - Sicherheitslage aus Sicht des Lehrpersonals
a. Wie schätzt die Stadt die subjektive Sicherheitslage von Lehrern an betroffenen Schulen
ein?
b. Gab es in den letzten drei Jahren Meldungen über Fälle, in denen Lehrkräfte bedroht
oder angegriffen wurden? Wenn ja, an welchen Schulen ereigneten sich diese Vorfälle?
Bitte mit Angabe von Jahr, Schulart und – sofern möglich – Art des Vorfalls.
c. Gibt es spezielle Programme oder Unterstützungsangebote zum Schutz und zur Stärkung
des Lehrpersonals? - Schulische Maßnahmen und Konsequenzen
a. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in Fällen von Gewalt durch die
Schulleitungen ergriffen (z. B. Verweise, zeitweilige Suspendierung, Schulwechsel)?
b. Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen der Schulaufsicht zum Umgang mit gewalttätigen
Schülerinnen und Schülern? - Prävention, Zusammenarbeit und Maßnahmen
a. Welche präventiven Maßnahmen wurden bisher durch die Stadt, die Schulen oder
externe Partner (z. B. Polizei, Jugendamt, Schulsozialarbeit) initiiert oder begleitet?
b. Gibt es feste Ansprechpartner oder Meldestrukturen in der Verwaltung für Schulen bei
sicherheitsrelevanten Vorfällen?
c. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant oder empfiehlt die Stadtverwaltung,
um die Sicherheit an Neustadter Schulen nachhaltig zu verbessern?
Wir bitten die Stadtverwaltung, neben einer schriftlichen Beantwortung der Anfrage, deren Inhalte
auch in der kommenden Stadtratssitzung mündlich zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rössler
Fraktionsvorsitzender
Antwort zur ANFRAGE DER AFD-FRAKTION VOM 13.05.2025
GEWALT UND STRAFTATEN AN SCHULEN – SITUATION IN NEUSTADT
Grundsätzliches
Wie bereits Ihrer Anfrage mit dem Verweis auf „Zahlen des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums“ vorangestellt, ist das Führen, Auswerten und Veröffentlichen von Straftatenund Kriminalitätsstatistiken im Zuständigkeitsbereich des Landes, explizit des Innenministeriums mit
seinen nachgeordneten Ämtern (Landeskriminalamt, Landespolizei), des Statistischen Landesamtes
Rheinland-Pfalz bzw. des Landesverfassungsschutzes.
Als kommunale Schulträgerin steht die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße im engen –
qualitativ geleiteten – Austausch mit den Schulleitungen und Gremien an den Schulen in eigener
Trägerschaft sowie anlassbezogen mit den Schulen in freier Trägerschaft (Internationale Schule,
Waldorfschule). Die explizite Aufgabe der kommunalen Schulträgerschaft liegt nicht im Führen von
Gewalt- und Straftatenstatistiken, sondern in der Bereitstellung der bildungsbezogenen
Schulbedarfe (Ausstattung, IT, Betrieb, Gebäudeunterhalt, inhaltsgetriebene Netzwerkpflege
innerhalb der Bildungskommune) und von Schulsozialarbeit als freiwilliger Teil der Jugendarbeit.
Durch die enge Begleitung der Schulgemeinschaften im Eigeninteresse der Stadtverwaltung für den
Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler wird die Schulabteilung und der Fachbereich
Bildung, Kultur und Sport im Rahmen von regelmäßigen Schulbesuchen über grundsätzliche
Entwicklungen im Bereich „Gewalt“ synoptisch durch die Schulleitungen informiert.
Zur Beantwortung der vorliegenden statistischen Anfrage der AfD-Fraktion wurde daher die
zuständige Dienststelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, das Sachgebiet Jugend innerhalb der
Polizeiinspektion Neustadt, eingeschaltet. Dort ist sich bitte auch für etwaige Detailnachfragen
hinzurichten.
- Statistische Erfassung von Straftaten an Schulen in Neustadt
a. Wie stellt sich die Lage bezüglich Gewalt und Straftaten an Schulen in Neustadt im Zeitraum 2022
bis dato dar?
Die zuständige Dienststelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz berichtet, dass sich das
Gewaltpotential an Neustadter Schulen in der angefragten Zeitspanne seit 2022 nicht verändert hat,
was jedoch zugenommen habe sei die „Anzeigenbereitschaft“ von Seiten der Lehrer und Schüler.
Insbesondere Schulleitung zeigen hiernach konsequent alle Straftaten an. Im angefragten Zeitraum
verzeichnet die Polizeiabfrage 145 Vorgänge (50 x Körperverletzung, 35 x Diebstahl, 10 x
Sachbeschädigung inkl. Brandstiftung, 10 x Bedrohung und Nötigung, 9 x Beleidigung, 7 x
Hausfriedensbruch, 7 x Verstöße bzw. Handel mit Cannabisprodukten, 5 x Verstöße gegen das
Kunsturhebergesetz, 3 x sexuelle Belästigung, 3 x üble Nachrede und Verleumdung, 2 x Störung des
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, je 1 x Besitz von Jugendpornographie,
Erpressung, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Inverkehrbringen von Falschgeldes).
b. An welchen Schulen in Neustadt wurden in diesem Zeitraum welche konkreten Delikte (z. B.
Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Sachbeschädigung etc.) registriert?
Wir bitten um eine tabellarische Darstellung nach Schule, Jahr und Deliktart.
Siehe Anlage. Zum Hintergrund der Erhebung: Die Polizei erhebt keine Daten nach Schule, die
Abfrage erfolgt über Anzeigen anhand einer Adresse. Die in den Anlagen aufgeführten Anzeigen seit
2022 beziehen sich daher auf die Schuladressen und nicht zwangsläufig auf die dort unterrichtete
Schülerinnen und Schüler. So sagt bspw. die aufgeführte Anzeige eines Fahrraddiebstahls nichts
darüber aus, ob es sich um ein Fahrrad eines Schülers der Schule handelt oder ob eine Schülerin
oder ein Schüler als Tatverdächtige in Betracht kommen. Das gilt analog für alle aufgeführten
Deliktarten.
c. In welchem Verhältnis stehen die Fallzahlen zur Gesamtzahl der Schüler an den jeweiligen
Schulen?
Siehe Anlage.
d. Gibt es Erkenntnisse über Wiederholungstäter (mehrfache Tatbeteiligung durch dieselben
Personen)? Wenn ja, wie häufig?
Hinsichtlich der Wiederholungstäter kann die Polizei keine Angaben machen. Das hat auch mit den
Löschfristen (bei Vorliegen einer Mitteilung über Strafsachen spätestens 3 Monate nach deren
Eingang) zu tun. Es wird aus der Erinnerung einer Polizeibeamtin von einem Schüler der SchubertSchule berichtet, welcher immer mal wieder mit unterschiedlichsten Straftaten aufgefallen ist.
Dieser hat die Schule inzwischen verlassen. - Herkunft und Merkmale der Tatverdächtigen
a. Liegen der Stadt Auswertungen zur Herkunft der Tatverdächtigen vor?
Nein, siehe „Grundsätzliches“.
b. Gibt es eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit (deutsche Staatsbürger / nichtdeutsche
Staatsangehörige)?
Siehe 2.a
c. Wird zusätzlich zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert? Falls nein,
warum nicht?
Siehe 2.a - Digitale Gewalt
Werden auch Vorfälle im Bereich digitaler Gewalt (z. B. Cybermobbing, Verbreitung intimer
Aufnahmen, Bedrohungen über soziale Medien) erfasst? Wenn ja, in welchem Umfang?
Laut Auskunft der Polizei werden alle Vorfälle die Straftatbestände enthalten vollumfänglich
aufgenommen. Das trifft auch auf Straftaten im digitalen Bereich zu. Hier handelt sich meistens um
Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohungen, Nötigungen und Verstößen gegen das
Kunsturhebergesetz. Nicht so häufig kommt es zu Erpressungen und Straftaten im Hinsicht auf
Kinder- und Jugendpornografie. - Opferperspektive
a. Werden die Opfer schulischer Gewalt systematisch statistisch erfasst und ausgewertet (z. B. nach
Anzahl, Geschlecht, Alter oder Rolle – Schüler, Lehrkraft, Schulpersonal)?
Zur Erhebungsmöglichkeit siehe 1.b.
b. Werden Opfer von Gewalt oder Mobbing systematisch betreut oder unterstützt (z. B. durch
Schulpsychologen, Beratungsangebote)?
Grundsätzlich stellt das Land Rheinland-Pfalz hierfür den Schulpsychologischen Dienst zur
Verfügung. Die Einschaltung erfolgt durch die Schulleitung. - Sicherheitslage aus Sicht des Lehrpersonals
a. Wie schätzt die Stadt die subjektive Sicherheitslage von Lehrern an betroffenen Schulen ein?
Die Stadt als Schulträgerin hat keine Meldung von konkreten Vorfällen erlangt. Zur „Meldepflicht“
ggü. der Schulträgerin siehe „Grundsätzliches“.
b. Gab es in den letzten drei Jahren Meldungen über Fälle, in denen Lehrkräfte bedroht oder
angegriffen wurden? Wenn ja, an welchen Schulen ereigneten sich diese Vorfälle? Bitte mit Angabe
von Jahr, Schulart und – sofern möglich – Art des Vorfalls.
Nach Rückmeldung der Polizei ist im Bereich der Polizeiinspektion Neustadt kein Fall bekannt,
indem eine Lehrkraft körperlich angegangen wurde. Was immer häufiger vorkommt sind Bild- und
Tonaufnahmen von Lehrern, welche anschließend in sozialen Medien verbreitet werden. Diese
beinhalten laut Polizei häufig auch beleidigende und verleumderische Aussagen.
c. Gibt es spezielle Programme oder Unterstützungsangebote zum Schutz und zur Stärkung des
Lehrpersonals?
Es werden nach Kenntnisstand der Stadt sowohl vom Pädagogischen Landesinstitut als auch seitens
des Schulpsychologischen Dienstes hierfür Unterstützungsangebote an Lehrerinnen und Lehrer
unterbreitet. - Schulische Maßnahmen und Konsequenzen
a. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in Fällen von Gewalt durch die Schulleitungen
ergriffen (z. B. Verweise, zeitweilige Suspendierung, Schulwechsel)?
Auch hierzu gibt es keine „Meldepflicht“ seitens Schulleitung an die kommunalen Schulträger. Aus
synoptischen Berichten in Besprechungen geht aber hervor, dass die Schulleitungen im Rahmen der
ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
disziplinarische Maßnahmen durchführen.
b. Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen der Schulaufsicht zum Umgang mit gewalttätigen
Schülerinnen und Schülern?
Da sich diese Frage auf das Binnenverhältnis zwischen Schulaufsicht (ADD) und Landesbeamten
(Lehrende) bezieht, kann keine Aussage getroffen werden. - Prävention, Zusammenarbeit und Maßnahmen
a. Welche präventiven Maßnahmen wurden bisher durch die Stadt, die Schulen oder externe Partner
(z. B. Polizei, Jugendamt, Schulsozialarbeit) initiiert oder begleitet?
Die Stadt – als Schulträgerin und im Bereich Jugendhilfen – unterhält die Schulsozialarbeit und
beteiligt sich finanziell an Workshopangeboten externer Partner (Kinderschutzbund, BZgA, u.a.) an
Schulen. Am 25.6. fand bspw. im Saalbau das „Trau Dich Präventionstheater“ zur Prävention des
sexuellen Kindesmissbrauchs für die 5. und 6. Klassen der Neustadter Schulen statt. Insgesamt
waren 680 Schülerinnen und Schüler aus 5 Schulen mit begleitendem Lehrpersonal angemeldet.
Veranstalter ist das Jugendamt.
Die Polizei begleitet u.a. jedes Jahr am Käthe-Kollwitz-Gymnasium die Projektwoche
„Lebenswelten“ der 10. Klassen mit einem Projektangebot „Polizei“. An zwei Tagen werden mit den
Schülerinnen und Schülern des Projekts Fragen des Alltags aber auch speziell zur Polizei besprochen
und Themen wie Gewalt, Gruppe, Kommunikation interaktiv erarbeitet.
Bei Bedarf seitens einer Schule ist „Prävention Im Team (PIT)“ als Präventionsveranstaltung von
Schule mit der Polizei durchführbar. Aktuell findet diese aufgrund mangelnder ereignisbezogener
Nachfrage an keiner Schule statt. Jede Schule kann sich jederzeit im akuten Fall bei der Polizei,
Abteilung Gemeinsames Sachgebiet Jugend, wenden und Probleme, Problemstellungen und Bedarfe
mitteilen. Zuletzt wurde eine Veranstaltung hierzu an der BBS zum Thema Mobbing durchgeführt.
Aktuell liegt eine Anfrage der Realschule plus zum selbigem Thema vor. Die Polizei ist auch
Teilnehmer des Arbeitskreises Jugend und Prävention der Stadt Neustadt: Zusammen mit der
Suchstelle Nitro und Vertreterinnen und Vertretern von Schulen und anderen sozialen
Organisationen wird turnusmäßig besprochen, wo und wie die Jugend in Neustadt Bedarf hat.
Darüber hinaus gibt es Präventionsangebote, welche beim Präventionszentrum des
Polizeipräsidiums Ludwigshafen angebunden sind.
b. Gibt es feste Ansprechpartner oder Meldestrukturen in der Verwaltung für Schulen bei
sicherheitsrelevanten Vorfällen?
Ja, siehe „Grundsätzliches“. Bei „sicherheitsrelevanten Vorfällen“ ist grundsätzlich die Polizei durch
die Schulleitung oder deren Stellvertretung einzuschalten.
c. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant oder empfiehlt die Stadtverwaltung, um die
Sicherheit an Neustadter Schulen nachhaltig zu verbessern?
Wie von der Polizei angegeben hat sich die Sicherheit an den Neustadter Schulen in den
vergangenen Jahren nicht dramatisch verändert. Daher erscheint aus Sicht der Stadtverwaltung der
eingeschlagene Weg richtig zu sein: Investition in Schulsozialarbeit und weitere
Präventionsmaßnahmen sowie die ermutigende Unterstützung der Schulleitungen in deren eigenen
Verantwortungsbereich Gewalt und Straftaten anzuzeigen und pädagogisch aufzuarbeiten
Übersicht schulischer Vorfälle (2022–2025)
Schule | Adresse | Schülerzahl (Ø) | Vorgänge (3,5 J.) | Vorgänge/Schüler/Jahr | Detailierte Vorfälle (Auszug) |
---|---|---|---|---|---|
Käthe Kollwitz Gymnasium | Villenstraße 1 | 925 | 8 | 0.0025 | 1x Sachbeschädigung, 1x Brandstiftung, 3x Diebstahl Fahrrad, 1x Körperverletzung |
Kurfürst Ruprecht Gymnasium | Landwehrstraße 22 | 767 | 11 | 0.0041 | 3x Bedrohung, 2x Hausfriedensbruch, 3x Diebstahl |
Leibniz Gymnasium | Karolinenstraße 103 | 961 | 6 | 0.0018 | 2x Diebstahl (schwer), 1x Sachbeschädigung Kfz |
Georg von Neumayer Realschule+ | Landwehrstraße 20 | 506 | 36 | 0.0203 | 11x Körperverletzung, 1x Erpressung, 3x Diebstahl Fahrrad |
Berufsbildende Schule | Robert-Stolz-Straße 30 | 2100 | 30 | 0.0041 | 3x Cannabis-Handel, 2x sexuelle Belästigung, 6x Körperverletzung |
Schubert-Schule | Wiesenstraße 17 | 160 | 25 | 0.0446 | 7x Körperverletzung, 4x Diebstahl (3x schwer), 1x sexuelle Belästigung |
Eichendorff-Schule | Spitalbachstraße 45 | 383 | 3 | 0.0022 | 3x Körperverletzung |
Ostschule | Konrad-Adenauer-Straße 33 | 406 | 11 | 0.0077 | 7x Körperverletzung, 2x gefährliche Körperverletzung |
Heinz-Sielmann-Schule | Ludwigstraße 30 | 235 | 4 | 0.0048 | 1x Bedrohung, 2x Körperverletzung |
Schöntalschule | Sauterstraße 95 | 94 | 2 | 0.0060 | 1x Diebstahl, 1x Körperverletzung |
Hans-Geiger-Schule | Hans-Geiger-Straße 21 | 127 | 2 | 0.0045 | 1x Sachbeschädigung, 1x Körperverletzung |
Dr.-Albert-Finck-Schule Hambach | Horstweg 21 | 192 | 3 | 0.0045 | 2x Körperverletzung |
GS Gimmeldingen | Kirchplatz 5 | 78 | 0 | 0.0000 | – |
Michael-Ende-GS Haardt | Mandelring 92 | 88 | 1 | 0.0032 | 1x Sachbeschädigung durch Feuer |
GS Mußbach | Schulstraße 12 | 118 | 1 | 0.0024 | 1x Bedrohung |
August-Becker-Schule | Pestalozzistraße 4 | 211 | 2 | 0.0027 | 2x Körperverletzung |
Brüder-Grimm-Schule Diedesfeld | Kirchwiesenstraße 4 | 109 | 0 | 0.0000 | – |
Grundschule Geinsheim | Am Hägfeld 44 | 110 | 0 | 0.0000 |